Einführung der eGbR: Neuerungen und rechtliche Klärungen

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Der neue Rechtsformzusatz „eGbR“ und die jüngsten Urteile

Die Einführung der „eGbR“ als zusätzliche Bezeichnung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat zu verschiedenen rechtlichen Klärungen geführt. Besonders bemerkenswert sind die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg und Köln im April 2024, die festlegten, dass die Platzierung der Bezeichnung „eGbR“ nicht zwingend am Ende des Namens erfolgen muss, solange keine Irreführung vorliegt.

Die GbR im neuen Gewand: Einführung der eGbR

Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts im Jahr 2024 durch das MoPeG wurde die Möglichkeit geschaffen, eine GbR freiwillig als „eGbR“ ins Gesellschaftsregister einzutragen. Diese Neuerung soll die Transparenz erhöhen und den Rechtschutz stärken, was zum Teil dazu beiträgt, rechtliche Streitigkeiten zu vermindern. Insbesondere Freiberufler könnten von dieser Möglichkeit profitieren, um ihre Geschäftstätigkeit transparenter und rechtlich abgesicherter auszuüben.

Gesellschaftsregister: Keine Pflicht zur Nennung des Zwecks

Eine entscheidende Klarstellung liefert das OLG Karlsruhe, welches am 2. August 2024 entschied, dass der Zweck einer „eGbR“ bei der Eintragung ins Gesellschaftsregister nicht angegeben werden muss. Dies erleichtert den Eintragungsprozess erheblich und reduziert den administrativen Aufwand für die betroffenen Gesellschaften.

Gründe für die Notwendigkeit der eGbR-Eintragung bei Grundstücksübertragungen

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Rechtsreform betrifft die Übertragung von Grundstücken. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 3. Juli 2025, dass eine GbR ohne die Eintragung als „eGbR“ keine Grundstücke übertragen kann. Dies gilt ebenfalls für Liquidationen von Grundstücksvermögen, weshalb eine solche Eintragung in Fällen von Immobiliengeschäften unabdingbar ist.

Für weitere Informationen über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und wie sie sich auf Ihr Unternehmen auswirken können, besuchen Sie unser Amt für Justiz.

Die Bedeutung der eGbR für Freiberufler

Die gesetzlichen Änderungen bieten besonders Freiberuflern eine wertvolle Option, ihre GbR mit einem stärkeren rechtlichen Schutz auszustatten und Konflikte vorzubeugen. Die Einführung der „eGbR“ ermöglicht es diesen Berufsgruppen, auf einfache Weise von den Vorteilen der Eintragung zu profitieren, ohne die Flexibilität einer GbR zu verlieren.

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